Neues EEG verhindert weitere Fehlentwicklungen

06.07.2016
Pressemitteilung

„Weitere Fehlentwicklungen in der Energiepolitik zu verhindern ist das Ziel des neuen EEG, auf das sich die große Koalition in Berlin verständigt hat. Handlungsbedarf ist unstrittig, um die Energiewende zum Erfolg zu führen“, erklärt der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein und CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB, zu den Änderungen, auf die sich die große Koalition in Berlin zum Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) verständigt hat. Die Gesetzesänderungen wird der Deutsche Bundestag am kommenden Freitag beschließen.

 

Mit der Einführung von Ausschreibungen werde ein Paradigmenwechsel vollzogen, so Liebing. Statt einer im Gesetz festgelegten Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien wird die Vergütung künftig marktwirtschaftlich im Wettbewerb durch Ausschreibungen ermittelt. Damit sollen die Kosten für die Stromkunden reduziert werden.

 

Als „ärgerlich und kontraproduktiv“ bezeichnete Liebing, das in diesem Zuge allerdings zusätzliche Vergütungen für windschwächere Standorte insbesondere in Süddeutschland beschlossen werden. Dies sei auf Druck der Ministerpräsidenten erfolgt, so Liebing. Dies stelle das Ziel, die kostengünstigsten Projekte durchzusetzen, auf den Kopf.

 

Wichtig sei, dass mit der Gesetzesänderung auch eine Mengensteuerung vorgenommen werde. Durch die gesetzlich vorgegebene Größenordnung des Zubaus, der ausgeschrieben werden soll, soll verhindert werden, dass mehr Kapazitäten zugebaut werden als das Gesamtsystem zum jeweiligen Zeitpunkt aufnehmen kann.

 

Ingbert Liebing: “Es geht jetzt nicht darum, so schnell wie möglich so viel wie möglich Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, sondern es geht um den Umbau des gesamten Energiesystems, zu dem auch der Netzausbau, Speicherkapazitäten und ein optimales Zusammenspiel zwischen erneuerbaren Energien und vorübergehend noch notwendigen konventionellen Kapazitäten gehört.“ Liebing bezeichnet es als dringend notwendig, alle Anstrengungen für den Netzausbau zu forcieren. In Schleswig-Holstein sei erkennbar, dass Netzausbau möglich sei. Ärgerlich sei jedoch, dass in Niedersachsen von den Projekten, die bereits vor zehn Jahren beschlossen wurden, bisher nicht ein einziger Kilometer gebaut worden sei. Diese Projekte seien aber notwendig, um den in Schleswig-Holstein produzierten Strom zu den Verbrauchszentren in Mittel- und Süddeutschland zu transportieren.

 

Als Erfolg der letzten Verhandlungen innerhalb der Koalition bezeichnete Liebing den Einstieg in die Sektorkopplung. Damit könne Strom, der zurzeit wegen überlasteter Netze bezahlt, aber nicht genutzt werde, in anderen Bereichen, zum Beispiel zur Erzeugung von Wärme oder in der Mobilität, eingesetzt werden. Mehrerlöse daraus könnten das Gesamtsystem entlasten. Schließlich sei es doch wenig verständlich, dass immer mehr Strom bezahlt, aber nicht genutzt werde. Das Verbot, diesen Strom zu nutzen, gibt keinen Sinn. Es ist gut, dass das jetzt geändert wird, so Liebing.

 

Auch die Möglichkeiten für Bürgerenergieprojekte sind in den Schlussverhandlungen der Koalition in Berlin gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Gabriel verbessert worden. „Die erfolgreichen Bürgerwindparks in Schleswig-Holstein zeigen, dass die Akzeptanz für erneuerbare Energien umso größer ist, je mehr die Menschen davon auch wirtschaftlich profitieren. Im Ergebnis profitieren ganze Regionen von dieser Entwicklung. Es ist wichtig, dass dies auch unter den veränderten Bedingungen von Ausschreibungen abgesichert bleibt, begrüßte Liebing die Beschlüsse der Koalition.

 

 

 
Verantwortlich:
Dr. Axel Bernstein MdL
Landesgeschäftsführer
CDU Schleswig-Holstein
Sophienblatt 44-46
24103 Kiel
Tel.: 0431-66099-28
Fax: 0431-66099-88
presse [at] cdu-sh.de
www.cdu-sh.de