Ihre Spende für den Ortsverband!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch für den Ortsverband CDU Groß Grönau gilt anpacken und wir laden Sie herzlich ein mitzumachen.

  1. Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in >>cdugroenau [at] t-online.de (subject: Ehrenamtliches%20Engagement) (Verbindung)

     <<.
     
  2. Mittels einer kleinen Spende an den Ortsverband können wir tolle Aktionen wie Sauberes Dorf attraktiv für Sie gestalten. Die Bankverbindung lautet:

    CDU Herzogtum Lauenburg
    IBAN: DE72230527500000111910

    Verwendungszweck: Spende OV Groß Grönau


    Bitte geben Sie im Feld Verwendungszweck der Überweisung unbedingt "Spende OV Groß Grönau" an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen!
     
  3. Die CDU Schleswig-Holstein ist mit 20.000 Mitgliedern die größte Partei Schleswig-Holsteins. Wenn Sie als neues Mitglied die Arbeit der CDU unterstützen wollen, füllen Sie bitte das >> Online-Formular << aus.

Der Ortsverband freut sich über Ihr ehrenamtliches Engagement, Ihr Mitgliedsantrag und/oder Spende!

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

 

Zum Spendenrecht:
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie korrekte Angaben zu Ihrer Person übermitteln. Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung. Informationen zur steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Spenden finden Sie im Faltblatt "Spenden an die CDU".
Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung. Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages