Gesetz gegen Fracking setzt Priorität für Sicherheit

21.06.2016
Pressemitteilung

Der Vorsitzende der CDU Schleswig-Holstein Ingbert Liebing, MdB, hat die heutige Einigung in der Großen Koalition in Berlin auf ein Gesetz gegen Fracking als "wichtigen Durchbruch" begrüßt. "Mit der heutigen Einigung wird dem Schutz von Trink- und Grundwasser und den Belangen der Gesundheitsvorsorge eindeutige Priorität beigemessen. Damit hält die Koalition Wort, wie sie es sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hatte", erklärte Liebing.

Die Einigung sieht vor, dass unkonventionelles Fracking in den relevanten Gesteinsformationen verboten wird. Heute ist Fracking weitgehend erlaubt. Lediglich vier Probebohrungen können mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zugelassen werden, die wissenschaftlich begleitet werden sollen. Sollte die wissenschaftliche Kommission eine weitergehende Nutzung der Fracking-Technologie empfehlen, müsste der Deutsche Bundestag darüber erneut entscheiden. "Damit ist den Sicherheitsaspekten umfänglich Rechnung getragen, Sicherheit hat  für uns oberste Priorität", erklärte Ingbert Liebing. Heute seien die Risiken von Fracking nicht abschätzbar und die Technologie deshalb nicht einsetzbar.

Die schleswig-holsteinischen CDU-Bundestagsabgeordneten hatten sich in den vergangenen Wochen intensiv um eine Lösung bemüht und sich für den Abschluss der Gesetzesberatungen eingesetzt. Zuvor war eine Einigung an unterschiedlichen Positionen innerhalb der Koalition zum Gesetzentwurf der SPD-Umweltministerium Hendricks nicht vorangekommen.

 
 
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